Nutzungsvereinbarung IDC Helix — für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Diese Vereinbarung erklärt Dir kurz und in klarer Sprache, was Du mit IDC Helix darfst und was dabei mit Deinen Daten passiert. Bitte lies sie einmal durch. Am Ende bestätigst Du mit einem Haken, dass Du sie gelesen hast, mit der Nutzung einverstanden bist und über den Umgang mit KI informiert wurdest.

Was Du mit Helix darfst — und was nicht

Dein Arbeitgeber hat für Dich einen Platz gebucht. Der gehört Dir persönlich.

Endet Dein Arbeitsverhältnis, endet auch Dein Platz.

Wer ist verantwortlich?

Verantwortlich im Sinne des Datenschutzes ist Dein Arbeitgeber. Die IDC EDV Handels- und Dienstleistungs-Ges.m.b.H. stellt den Assistenten bereit und handelt dabei als Auftragsverarbeiter — also ausschließlich im Auftrag und nach Weisung Deines Arbeitgebers.

Welche Daten entstehen?

Deine Daten werden nicht verkauft, nicht für Werbung und nicht zum Training fremder KI-Modelle verwendet (Zero-Retention, wo verfügbar).

Deine Arbeit wird gesichert

Damit Deine Arbeit bei einem Geräteschaden nicht verloren ist — und damit Du an einem zweiten Rechner oder am Handy denselben Stand vorfindest — ist im Assistenten ab Werk eine Sicherung in der Cloud eingeschaltet.

Die Sicherung gehört zum Betrieb des Assistenten und erfolgt im Auftrag Deines Arbeitgebers. Die Sicherung dient nicht der Kontrolle Deiner Arbeit — niemand sieht dadurch mehr von Deiner Tätigkeit als vorher.

Helix am Handy

Es gibt den Assistenten auch als App für Dein Handy. Solange Dein Rechner läuft, ist sie nur eine Fernbedienung dafür: alles dazwischen ist verschlüsselt, und IDC kann davon nichts lesen. Anders ist es, wenn Dein Rechner aus ist — dann beantwortet der Unterwegs-Modus einfache Fragen direkt in der Cloud.

Die Handy-App gehört zum Betrieb des Assistenten und wird im Auftrag Deines Arbeitgebers bereitgestellt. Sie dient nicht der Kontrolle Deiner Arbeit.

Helix im Browser und im Auto — sprechen, vorlesen, mitlesen

Du kannst Helix auch ohne Installation in einem Browser öffnen, unter helix.idc-edv.at — zum Beispiel auf dem Bildschirm Deines Autos. Das ist ein anderer Weg als das Diktat an Deinem Rechner, und hier gilt manches anders. Was davon über IDC geht und was nicht, steht hier.

Diktat — sprechen statt tippen

Der Assistent kann Gesprochenes in Text verwandeln und ihn dorthin schreiben, wo Du gerade arbeitest — also auch in Outlook, Word, Teams oder ein anderes Programm. Das Diktat ist ab Werk eingeschaltet — auch dann, wenn Du den Assistenten schon länger benutzt: mit einer der nächsten Aktualisierungen wird es einmalig aktiviert. Eingeschaltet heißt: die Tastenkombination ist systemweit belegt und wartet. Es wird nichts erkannt, gespeichert oder verschickt, solange Du sie nicht drückst. Abschalten kannst Du es jederzeit im Assistenten unter Einstellungen → Diktat; die Entscheidung bleibt dann bestehen.

Es geht nicht um Deine Leistung

Der Assistent dient dazu, Dir Arbeit abzunehmen und Prozesse zu verbessern. Er dient ausdrücklich nicht der Bewertung, Beurteilung oder Überwachung einzelner Personen. Es findet kein Ranking und kein Leistungs-Scoring statt.

Du arbeitest mit einem KI-System

Der IDC Helix ist ein KI-System (künstliche Intelligenz), kein Mensch. KI-Ergebnisse können Fehler enthalten. Bitte prüfe wichtige Ergebnisse, bevor Du sie verwendest (Art. 50 KI-Verordnung — Transparenz). Dein Urteil bleibt maßgeblich.

KI-Kompetenz — was Du wissen solltest

Die KI-Verordnung verlangt, dass Menschen, die mit KI arbeiten, ein Grundverständnis dafür haben (Art. 4). Dafür ist Dein Arbeitgeber verantwortlich; IDC stellt Dir als Anbieter diese Information bereit. Das Wichtigste in Kürze:

Wenn Du das Unternehmen verlässt

Scheidest Du aus, soll die Arbeit weitergehen können — Deine Nachfolgerin oder Dein Nachfolger soll nicht bei null anfangen. Dein Arbeitgeber kann dafür eine Wissens-Übergabe anstoßen.

Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse Deines Arbeitgebers an der Fortführung des Betriebs (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Übergabe dient nicht der Bewertung Deiner Arbeit. Dein Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) und auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) bleibt unberührt — wende Dich dafür an Deinen Arbeitgeber.

Deine Rechte

Du hast die Rechte nach der DSGVO — insbesondere Auskunft, Berichtigung und Löschung. Zur Ausübung wende Dich an Deinen Arbeitgeber (den Verantwortlichen); IDC unterstützt bei der Bearbeitung. Beschwerden kannst Du an die Österreichische Datenschutzbehörde richten.

Deine Bestätigung

Am Ende bestätigst Du mit einem Haken, dass Du diese Vereinbarung gelesen hast, mit der Nutzung einverstanden bist und über den sicheren Umgang mit KI informiert wurdest.

Mit Deiner Bestätigung erklärst Du, dass Du diese Nutzungsvereinbarung gelesen hast, mit der Nutzung einverstanden bist und über den sicheren Umgang mit KI sowie die Anforderungen an die KI-Kompetenz informiert wurdest.